Zum 2. Juli 2023 ist das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten. Darin ist geregelt, dass alle Unternehmen und Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten ab sofort ein sicheres, internes Hinweisgebersysteme installieren und betreiben müssen.

Sie befinden sich auf dem Hinweisgeberkanal der Walter Lindinger Gebäudereinigung.

Als Whistleblower erhalten Sie nachfolgend alle wichtigen Eckpunkte zusammengefasst. Bitte lesen Sie die Hinweise aufmerksam durch.

 

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt:

  • Ihre Meldung erfolgt an eine unabhängige Meldestelle. Es werden zu keiner Zeit Informationen zur Identifizierung an die betrieblichen Stellen weitergegeben.
  • Ihre Meldung wird formal abgeändert, um noch mehr Anonymität zu wahren. Doppelte Satzzeichen werden entfernt und sämtliche Wörter kleingeschrieben.

Wie Sie sich selbst schützen:

  • Nutzen Sie nicht das Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN). Nutzen Sie kein Gerät (Smartphone, Computer etc.), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Rückschlüsse auf Ihre Identität zu lassen.

Wenn Sie einen Verdacht haben, dass dieses Unternehmen gegen eines oder mehrere der folgenden Themen verstößt, dann melden Sie Verstöße schriftlich per Email an unsere Meldestelle: Hinweisgeberschutz@hvh-recht.de.

Dort wird Ihr Hinweis komplett anonymisiert und ohne persönlichen Informationen gespeichert. Ihre persönlichen Daten werden verschlüsselt und können ausschließlich von den zugewiesenen Empfängern des Hinweis eingesehen werden.

Ihr Hinweis wird zur besseren Anonymität mit einer zufälligen Verzögerung von bis zu 3 Stunden an die Ansprechpartner übergeben.

 

Melderelevante Verstöße können sein:

  • Umweltschutz (Umweltdelikte und -schädigungen zum Beispiel: Illegale Abfallentsorgung; unsachgemäßer Umgang mit Schadstoffen; Gewässer-, Boden- oder Luftverunreinigung)
  • Manipulation von Geschäftsdokumenten / Bilanzen
  • Geldwäsche (GwG)
  • Unterschlagung; Diebstahl; Betrug (Hierunter fallen alle Vermögensdelikte zum Nachteil des Unternehmens. Zum Beispiel: Diebstahl oder Unterschlagung von Betriebseigentum; Einbehalten von Firmengeldern oder Arbeitsmaterialien; persönliche Bereicherung an Betriebsgeldern oder -mitteln)
  • Interessenkonflikte
  • Kartell- und Wettbewerbsrecht
  • Datenschutz (BDSG, DSGVO) (Beispiele: die unrechtmäßige Herausgabe von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; die missbräuchliche Nutzung von Daten; der unzureichender Zugriffsschutz auf besonders zu schützende Daten)
  • Verhaltensgrundsätze am Arbeitsplatz und Menschenrechte: Dazu zählen im Rahmen der Beschäftigung Verletzungen der Arbeitsbedingungen sowie Verletzungen der Menschenrechte. Zum Beispiel: Diskriminierung, Mobbing, Ungleichbehandlung, Belästigungen, respektloser Umgang, Arbeitszeitverstöße, Mindestarbeitsbedingungen